Unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie („ARUG II“) und des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat am 18. März 2021 ein neues Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands beschlossen und das Vergütungssystem der Hauptversammlung am 27. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 zur Billigung vorgelegt. Die Hauptversammlung hat das System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder mit einer Mehrheit von 85,46 % gebilligt.
Gemäß § 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung der adesso SE vom 27. Mai 2021 erstmalig über das Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder Beschluss gefasst und die Vergütung mit einer Mehrheit von 84,75 % bestätigt.
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