Gemäß dem Grundsatz 23 des Deutschen Corporate Governance Kodex berichten Vorstand und Aufsichtsrat der adesso SE jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGB. Die Erklärung zur Unternehmensführung und der Corporate Governance-Bericht sowie der Wortlaut der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG sind im Internet in ihrer jeweils aktuellen Fassung hinterlegt unter www.adesso-group.de/corporate-governance/.
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat
Im Sinne einer guten Corporate Governance schafft adesso größtmögliche Transparenz über Struktur und Leistungshöhe der Bezüge von Vorstand und Aufsichtsrat. Hierzu erstellen Vorstand und Aufsichtsrat gemäß dem Grundsatz 26 des DCGK jährlich nach den gesetzlichen Bestimmungen einen Vergütungsbericht. Das von der Hauptversammlung gebilligte Vergütungssystem, den Hauptversammlungsbeschluss sowie den Vergütungsbericht nebst Vermerk des Abschlussprüfers und dem Billigungsbeschluss der Hauptversammlung veröffentlicht adesso wie in der Erklärung zur Unternehmensführung dargelegt gemäß den gesetzlichen Regelungen auf der Internetseite der Gesellschaft.
Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors’ Dealings)
Gemäß Art. 19 Abs. 1 MAR müssen Personen, die bei der adesso SE Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen der adesso SE und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedes Eigengeschäft mit Anteilen oder Schuldtiteln der adesso SE oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten melden. Diese Meldungen sind unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts vorzunehmen. Die adesso SE stellt gem. Art. 19 Abs. 3 MAR ihrerseits sicher, nach Erhalt einer solchen Mitteilung die darin enthaltenen Informationen binnen zwei Geschäftstagen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu veröffentlichen. Im Berichtsjahr 2023 wurden insgesamt zwei Transaktionen gemeldet, davon eine von einem Vorstandsmitglied und eine von einer Person in enger Beziehung zu einem Aufsichtsratsmitglied. Einmal wurde ein Verkauf und einmal ein Kauf gemeldet. Über diese Transaktionen haben wir durch Mitteilungen gemäß Art. 19 Abs. 3 MAR europaweit informiert. Eine Liste der im Geschäftsjahr eingegangenen Meldungen sowie ein Archiv halten wir stets aktuell im Investor Relations-Bereich der Website unter www.adesso-group.de bereit.
Diversity und Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder
Der Aufsichtsrat der adesso SE hat gemäß gemäß § 111 Abs. 5 AktG in seiner Sitzung vom 30.06.2022 eine Zielquote von Frauen im Vorstand von mindestens 16 % und im Aufsichtsrat in Höhe von mindestens 33 % beschlossen. Die Zielquoten wurden für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.06.2027 festgelegt. Die für den vorangegangenen Fünfjahreszeitraum festgelegten Zielquoten von jeweils 0 % wurden erreicht und orientierten sich an den Amtszeiten der bis 2020 durch die Hauptversammlung der adesso SE gewählten sechs Mitglieder des Aufsichtsrats, die ausschließlich männlich waren. Die Zielquote für den Vorstand wurde vor dem Hintergrund der bislang geringen Anzahl an internen und externen Anwärterinnen und Bewerberinnen für eine Vorstandsposition mit Verantwortung für operative Geschäftsbereiche festgelegt. Eine Ausweitung oder Veränderung im Vorstand im Bereich von Querschnittsfunktionen war nicht angestrebt. Derzeit sind je ein Vorstandsmitglied und ein Aufsichtsratsmitglied weiblich.
Für die erste und zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands hat der Vorstand in seiner Sitzung vom 22.06.2022 gemäß § 76 Abs. 4 AktG für den nächsten Fünfjahreszeitraum eine Zielgröße von mindestens 10 % für die erste Führungsebene und von 20 % für die zweite Führungsebene beschlossen. Die Zielgrößen unterschreiten den Status Quo nicht, soweit nicht bereits ein Frauenanteil von 30 Prozent erreicht ist.
Der Aufsichtsrat ist gemäß Grundsatz 11 des DCGK so zusammengesetzt, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen und die gesetzliche Geschlechterquote eingehalten wird. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist eine Anzahl von mindestens drei unabhängigen Mitgliedern für den Aufsichtsrat der adesso SE angemessen. Derzeit sind vier unabhängige Mitglieder, namentlich Stefanie Kemp, Hermann Kögler, Rainer Rudolf und Michael Zorc, im Aufsichtsrat der adesso SE vertreten. Damit ist mehr als die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrats als unabhängig einzustufen. Prof. Dr. Volker Gruhn sowie Dr. Friedrich Wöbking werden im Sinne der Empfehlungen des DCGK als nicht unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand angesehen, da sie dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehören.
Transparente Rechnungslegung und umfangreiche Berichterstattung
Unsere Konzernrechnungslegung erfolgt nach den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen des International Financial Reporting Standards (IFRS). Die Standards schaffen eine hohe Transparenz und erleichtern die Vergleichbarkeit mit nationalen und internationalen Wettbewerbern. adesso hat ein hohes Interesse an einer umfangreichen Berichterstattung über finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, aber auch operative Entwicklungen im Unternehmen, um Aktionären eine möglichst fundierte Einschätzung über Stand und Potenzial der Gesellschaft zu ermöglichen.
Aktienoptionsprogramme
Die Hauptversammlung hat am 02.06.2015 den Vorstand beziehungsweise – soweit es die Mitglieder des Vorstands betrifft – den Aufsichtsrat ermächtigt, im Rahmen eines Aktienoptionsplans 2015 bis zu 500.000 Stück Bezugsrechte auf je eine Aktie der Gesellschaft an Mitarbeiter, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder der adesso SE sowie an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen auszugeben (bedingtes Kapital 2015). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie im Rahmen des Aktienoptionsplans 2015 bis zum 15.12.2019 aus dem bedingten Kapital Bezugsrechte ausgegeben werden und die Inhaber dieser Bezugsrechte hiervon innerhalb der Ausübungsfrist Gebrauch machen, soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die Optionen können erstmals nach Ablauf von 48 Monaten nach dem jeweiligen Optionsausgabestichtag ausgeübt werden. Voraussetzung für die Ausübung von Optionen ist, dass der Schlusskurs der Aktie der Gesellschaft an der Wertpapierbörse zu Frankfurt am Main am Vortag des Beginns eines jeweiligen Ausübungszeitraums mindestens 10 % über dem Ausübungspreis liegt. Insgesamt wurden seit Anfang 2016 57.448 Optionen aus dem bedingten Kapital 2015 ausgegeben. Seit dem 16.12.2019 können aus diesem Programm keine weiteren Aktienoptionen ausgegeben werden. Von den ausgegebenen Optionen waren 13.000 verfallen. Durch Hauptversammlungsbeschluss vom 03.06.2020 wurde das bedingte Kapital 2015 im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt noch aus diesem Kapital maximal zu bedienenden ausstehenden Optionen angepasst. Es wurde von bis dato 500.000,00 € auf 50.000,00 € herabgesetzt. Seit erstmaliger Fälligkeit im Geschäftsjahr 2020 wurden bis zur Erstellung dieses Berichts insgesamt 34.500 Optionen zum Bezug von 34.500 Aktien aus dem bedingten Kapital 2015 gewandelt. 2023 belief sich die Zahl der gewandelten Optionen davon auf 8.000.
Die Hauptversammlung hat am 03.06.2020 den Vorstand beziehungsweise – soweit es die Mitglieder des Vorstands betrifft – den Aufsichtsrat ermächtigt, im Rahmen eines Aktienopti-onsplans 2020 bis zu 500.000 Stück Bezugsrechte auf je eine Aktie der Gesellschaft an Mit-arbeiter, Führungskräfte und Vorstandsmitglieder der adesso SE sowie an Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung verbundener Unternehmen auszugeben (bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie im Rahmen des Ak-tienoptionsplans 2020 bis zum 15.12.2024 aus dem bedingten Kapital Bezugsrechte ausgege-ben werden und die Inhaber dieser Bezugsrechte hiervon innerhalb der Ausübungsfrist Ge-brauch machen, soweit nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Die Optionen können erstmals nach Ablauf von vier Jahren nach dem jeweiligen Optionsausgabestichtag ausgeübt werden. Voraussetzung für die Ausübung von Optionen ist, dass der Schlussauktionspreis der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse im Xetra-Handel (oder einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) am Vortag des Beginns eines jeweiligen Ausübungszeitraums mindestens 10% über dem Ausübungspreis liegt. Seit der erstmaligen Ausgabe im Geschäftsjahr 2021 wurden bis zum Zeitpunkt dieses Berichts 218.678 Optionen aus dem bedingten Kapital 2020 gewährt, davon 74.565 Optionen im Berichtsjahr 2023.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist somit um bis zu 515.500,00 € durch Ausgabe von bis zu 515.500 auf den Inhaber lautende nennbetragslose Aktien (Stückaktien) bedingt erhöht (bedingte Kapitalia 2015 und 2020).
Compliance
Gemäß dem Grundsatz 5 des DCGK hat der Vorstand für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Richtlinien zu sorgen und auf deren Beachtung im Unternehmen hinzuwirken (Compliance). Das interne Kontrollsystem und das Risikomanagementsystem umfassen auch ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance Management System. Die adesso SE und ihre Konzernunternehmen richten ihr geschäftliches und gesellschaftliches Handeln so aus, dass stets die Einhaltung von gesetzlichen Anforderungen und konzerninternen Regelwerken gewährleistet wird. Hierzu hat adesso ein Compliance Management System implementiert. Herzstück ist der unternehmensgruppenweit gültige Code of Conduct. Er stellt einen verbindlichen Verhaltenskodex für ein an Normen und Werten orientiertes und rechtskonformes Verhalten von Mitarbeitern und Management dar. Er umfasst die Dimensionen Grundsätzliches, Zusammenarbeit, Integrität, Compliance sowie Schutz. Der Vorstand stellt durch geeignete technische, organisatorische und infrastrukturelle Maßnahmen sicher, dass der Zugang zu sensiblen Systemen, zu Sicherheitszonen und kritischen Infrastruktureinrichtungen sowie der Zugriff auf kritische Informationen und Anwendungen nur für entsprechend autorisierte Mitarbeitende möglich ist. Die Angemessenheit der ergriffenen Maßnahmen werden durch die Zertifizierung des Informationssicherheitsmanagementsystems nach ISO 27001 regelmäßig bestätigt. In Bezug auf Zulassungsfolgepflichten sowie weitere kapitalmarktrechtliche Belange ist ein Compliance Officer installiert. Konzernweit wurden klare Berichtsstrukturen implementiert. Halbjährlich wird eine Risikoinventur durchgeführt und deren Ergebnisse im Rahmen der Regelpublizität berichtet. Für die Arbeit des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde jeweils eine Geschäftsordnung verabschiedet. Das Qualitäts- und Umweltmanagement der adesso SE wurde im Januar 2024 im Rahmen eines Rezertifizierungsaudits zertifiziert. Die externe Überprüfung ist ein wichtiger Bestandteil der kontinuierlichen Verbesserung der Managementsysteme von adesso. Ein guter Reifegrad der Prozesse wurde bestätigt.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Unter einem IKS versteht man die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen des Managements gerichtet sind, beispielsweise zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus wird die Einhaltung sämtlicher rechtlicher und regulatorischer Verpflichtungen sichergestellt. Um die Funktionsfähigkeit aller wesentlichen Geschäftsabläufe bei adesso sicherzustellen, ist ein effektives IKS notwendig. Das übergeordnete Ziel des IKS liegt darin, als integraler Bestandteil des unternehmensweiten Risikomanagements alle wesentlichen operativen und finanziellen Unternehmensrisiken abzubilden und auf ein für adesso tragbares Niveau zu reduzieren. Das IKS hat somit eine präventive und aufdeckende Funktion und unterstützt den optimalen Ablauf der Unternehmensprozesse. Im Hinblick auf die definierten Risiken sind umfassende, sowohl präventive als auch aufdeckende Kontrollen implementiert. Dazu gehören unter anderem:
Definierte Zuständigkeiten
Definierte Zeitpläne
Funktionstrennung
Vier-Augen-Prinzip
Systemische und manuelle Abstimmungen
Sicherungsmaßnahmen der IT-Systeme
Prozessintegrierte Maßnahmen wie zum Beispiel Analysen, Monitoring und Plausibilitätschecks
Präventive Kontrollen betreffen in erster Linie die operativen Einheiten. Diese stellen die Einhaltung der externen und internen Vorgaben sicher. Dazu bestehen in Projekten klare Vorgaben, einheitliche Standards und Zuständigkeiten in allen Phasen. Definierte Management-Rollen und Eskalationsinstanzen sowie ein kontinuierliches Risikomanagement sichern dabei die Einhaltung der Vorgaben. Mitarbeiter in adäquaten Rollen werden je nach Projektumfang besetzt und sichern die Softwarequalität. adesso setzt insbesondere auf die Selbstverpflichtung zur Qualität und entwickelt daher spezielle Programme zur Förderung, wozu neben fachlicher Spezialisierung auch Softskills und Zertifizierungen wie ISTQB-, ITIL-, PMI- und Oracle-Java gehören. Schlanke Prozesse sowie eine enge Verzahnung von Marketing und Vertrieb mit Consulting und Development sorgen für eine effiziente Arbeitsweise. Zur Realisierung von Softwareprojekten setzt adesso auf ein eigenes Prozessmanagement-Modell namens Pragmatisches IT-Projektmanagement (PITPM), welches ein laufendes Monitoring und eine laufende Überwachung ermöglicht. Die Überwachung der Projekte erfolgt in einem Projektmanagement-Tool durch das Projektmonitoring. Neben den operativen Einheiten bestehen Funktionen, die die Risiken überwachen und aktiv zur Risikosteuerung beitragen, indem aufdeckende Kontrollen implementiert wurden. Dazu gehören insbesondere das Controlling, das Accounting, Legal & Compliance sowie das Risikomanagement. Dem Vorstand sind aus der Befassung mit dem internen Kontroll- und Risikomanagement keine Umstände bekannt, die gegen die Angemessenheit und Wirksamkeit dieser Systeme sprechen.
Eine jeweils aktuelle Fassung der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f und § 315d HGB ist auf der Website von adesso unter www.adesso-group.de/corporate-governance/ zu finden. Der vollständige Wortlaut der Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ist hier ebenfalls nachzulesen.