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Verschmelzung com2m GmbH

adesso SE Dortmund Amtsgericht Dortmund, HRB 20663

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die adesso SE beabsichtigt, die com2m GmbH mit Sitz in Dortmund, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 23580, als übertragende Gesellschaft auf die adesso SE mit Sitz in Dortmund als übernehmende Gesellschaft gemäß §§ 2 Nr. 1, 4 ff., 60 ff., 68 Abs. 1 Satz 1, 46 ff. UmwG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme des Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zum 01.01.2022, 00:00 Uhr (Verschmelzungsstichtag). Der Verschmelzung wird die Schlussbilanz der com2m GmbH zum 31.12.2021 zu Grunde gelegt. Der Verschmelzungsvertrag zwischen der adesso SE und der com2m GmbH wurde am 22.06.2022 beurkundet.

Da die adesso SE das gesamte Stammkapital der com2m GmbH hält, ist ein Verschmelzungsbeschluss der Aktionäre der adesso SE gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG nicht erforderlich, es sei denn, dass Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der adesso SE erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Das Einberufungsverlangen ist an die adesso SE zu richten. Auf dieses Recht, die Einberufung einer solchen Hauptversammlung zu verlangen, werden unsere Aktionäre hiermit ausdrücklich hingewiesen.

Ein Verschmelzungsbeschluss der Gesellschafter der com2m GmbH ist gem. § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG nicht erforderlich.

Der Verschmelzungsvertrag wurde zum Handelsregister der adesso SE eingereicht.

Ab dem Tag dieser Bekanntmachung sind für die Dauer eines Monats die folgenden Unterlagen in den Geschäftsräumen der adesso SE, Adessoplatz 1, 44269 Dortmund, zur Einsicht der Aktionäre ausgelegt:

  • Der Verschmelzungsvertrag vom 22.06.2022;
  • die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der adesso SE und der com2m GmbH für die letzten drei Geschäftsjahre.

Auf Verlangen erteilen wir jedem Aktionär der adesso SE unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen. Die Unterlagen können dem Aktionär mit dessen Einwilligung auf dem Wege elektronischer Kommunikation übermittelt werden.

Dortmund, im Juni 2022

adesso SE
- Der Vorstand -

Bundesanzeiger vom 24.06.2022


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