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Directors' Dealings

Eigengeschäfte von Vorstand und Aufsichtsrat

Eigengeschäfte von Führungskräften

Gemäß Art. 19 Abs. 1 MAR melden Personen, die bei der adesso SE Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie in enger Beziehung zu ihnen stehende Personen der adesso SE und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jedes Eigengeschäft mit Anteilen der adesso SE oder damit verbundenen Derivaten oder anderen damit verbundenen Finanzinstrumenten. Diese Meldungen sind unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Datum des Geschäfts vorzunehmen. Die adesso SE stellt gem. Art. 19 Abs. 3 MAR ihrerseits sicher, dass diese Informationen unverzüglich und spätestens drei Geschäftstage nach dem Geschäft im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht und zugänglich gemacht werden.

adesso wird die Meldungen auch auf dieser Webseite veröffentlichen. Details zu den Meldepflichten finden Sie im Gesetzestext. Die vollständigen Meldungen nach Art. 19 MAR finden Sie im Internet auf den Websites der Dienste DGAP bzw. euro adhoc.

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