Jemand liest Zeitung

Ad-hoc-Meldungen

Dortmund, 08.10.2021

adesso SE führt Barkapitalerhöhung erfolgreich durch

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


DIE IN DIESER MITTEILUNG ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER ZUR VERÖFFENTLICHUNG NOCH ZUR WEITERGABE IN BZW. INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN BESTIMMT

Die adesso SE hat ihre Finanzkraft durch die Erhöhung ihres Grundkapitals gestärkt.

Im Rahmen der angekündigten Kapitalerhöhung hat der Vorstand der adesso SE (die "Gesellschaft") mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 6.193.593,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre um EUR 309.679,00 auf EUR 6.503.272,00 durch Ausgabe von 309.679 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien durch teilweise Ausnutzung des bestehenden genehmigten Kapitals gegen Bareinlage zu erhöhen.

Die neuen Aktien wurden zu einem Platzierungspreis von EUR 160,00 je Aktie im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investoren im In- und Ausland platziert.

Aus der Kapitalerhöhung fließt der Gesellschaft - vorbehaltlich der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft - ein Bruttoemissionserlös von rund EUR 49,5 Millionen zu.

Die neuen Aktien tragen dieselben Rechte wie die bestehenden Aktien und sollen voraussichtlich am 12.10.2021 prospektfrei zum Handel am regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen werden. Die Handelsaufnahme erfolgt voraussichtlich am 13.10.2021. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft miteinzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den 13.10.2021 vorgesehen.

Nach der Privatplatzierung wird die Gesellschaft einer Lock-up-Verpflichtung von 180 Tagen unterliegen, das heißt einer Verpflichtung unter anderem keine weiteren Aktien oder Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine weitere Kapitalerhöhung durchzuführen. Die Lock-up-Verpflichtung enthält marktübliche Ausnahmen.

 

Kontakt:
Martin Möllmann
Manager Investor Relations
Tel.: +49 231 7000-7000
E-Mail: ir@adesso.de

 

Disclaimer

Diese Mitteilung ist nicht an eine natürliche oder juristische Person gerichtet oder für die Verteilung an oder Nutzung durch eine natürliche oder juristische Person bestimmt, die ein Bürger oder Einwohner ist oder sich an einem Ort, Staat, Land oder einer anderen Gerichtsbarkeit befindet, in dem oder in der eine solche Verteilung, Veröffentlichung, Verfügbarkeit oder Nutzung gegen das Gesetz oder die Verordnung dieser Gerichtsbarkeit verstoßen würde oder die eine Registrierung oder Lizenzierung in dieser Gerichtsbarkeit erfordern würde. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die Gesetze anderer Gerichtsbarkeiten darstellen.

Die Wertpapiere der Gesellschaft wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der 'Securities Act') registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht nicht angeboten oder verkauft werden.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung ausschließlich an Personen, die 'qualifizierte Anleger' im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der jeweils gültigen Fassung (die 'Prospektverordnung') sind. In dem Vereinigten Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung nur an Personen, die (i) professionelle Anleger sind und unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die 'Verordnung') fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen ('high net worth companies', 'unincorporated associations' etc.), oder (iii) sonstige Personen sind, an die dieses Dokument rechtmäßig verteilt werden darf; alle anderen Personen im Vereinigten Königreich sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage dieses Dokuments ergreifen und nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder sich darauf verlassen.


08.10.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



show this

Sie haben Fragen?

Kontakt